1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unserer Ferienwohnungen, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Familie Steinküller (im Folgenden Vermieter). Die Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Zustandekommen des Mietvertrages

2.1. Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Fam. Steinküller zu den in der Bestätigung (per E-Mail oder per Post) genannten Bedingungen für die darin angegebene Ferienwohnung zustande. Die Buchung kann fern-/mündlich, schriftlich oder online erfolgen.

2.2. Der Preis umfasst, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Miete für die angegebene Zeit, die Benutzung aller Geräte und des Internets, die obligatorische Endreinigung den Energie- und Wasserverbrauch.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Bei Abschluss des Vertrages sind 20% des Gesamtpreises fällig und spätestens bis zu der in der Buchungsbestätigung genannten Frist zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses durch die Buchungsbestätigung und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss zu entrichten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen.

3.2 Nebenkosten für Heizung, Wasser, Strom oder Abfallentsorgung werden nicht erhoben.

 

4. Rücktritt, Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Rücktritt durch den Vermieter

4.1 Der Mietvertrag sieht die komplette Mietpreiszahlung inkl. aller Nebenkosten vor. Wurde der vereinbarte Betrag laut Mietvertrag vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter ohne Nachfrist vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Vermieter dazu berechtigt, das betreffende Ferienobjekt weiter zu vermieten.

4.2 Bei Ereignissen höherer Gewalt, beispielsweise Schäden durch Feuer oder Wasser, kann der Vermieter die Buchung auch nach der versandten Bestätigung zu stornieren oder ggf. eine gleichwertige Umbuchung vornehmen. Eine Haftung tritt nur ein, wenn das Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurde.

4.3 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Mietvertrag durch den Vermieter aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktrittdurch den Mieter

4.4 Sofern ein Stornierung erfolgt, werden wir uns unmittelbar um eine gleichartige Ersatzbuchung bemühen. Sofern wir eine gleichartige Ersatzbuchung erhalten, entstehen Ihnen keine Stornokosten.
Sollten wir keine Ersatzbuchung oder nur eine anteilige Ersatzbuchung erhalten, sind die Stornobedingungen wie folgt:


Bei einer anteiligen Ersatzbuchung wird die Übernachtungssumme der nicht vermieteten Zeit zu Grunde gelegt.
Desweiteren wird berechnet:

  • bis 91 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
  • vom 90. bis 61. Tag vor Mietbeginn 20% des Übernachtungspreises
  • vom 60. bis 31. Tag vor Mietbeginn 50% des Übernachtungspreises
  • vom 30. bis 08. Tag vor Mietbeginn 90% des Übernachtungspreises
  • ab dem 07. Tag vor Mietbeginn 100% des Übernachtungspreises

4.5 Maßgeblich für die Berechnung ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung, Stornierung bzw. Kündigung. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

4.6 Eine vorzeitige Abreise des Mieters berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadensersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vollen, vereinbarten Mietpreis.

4.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche, nicht selbst vom Vertragspartner verschuldete Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser, extremes Gewitter etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, steht dem Vertragspartner die Rückzahlung des geleisteten Mietpreises abzüglich einer Bearbeitungs- und Voraufwandspauschale für den Vermieter in Höhe von 150 Euro zu. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

 

5. Bereitstellung einer Ersatz-Ferienwohnung

5.1 Der Vermieter kann den Gästen eine adäquate Ersatz-Ferienwohnung zur Verfügung stellen, wenn dies dem Mieter zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Ferienwohnung unbenutzbar geworden ist, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

 

6. An- und Abreise

Der Gast hat das Recht, die gebuchte Ferienwohnung ab 17:00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr ordnungsgemäß an den Vermieter zu übergeben. Abweichungen von diesen Zeiten sind nach Absprache möglich.

7. Beschaffenheit der Ferienwohnung, Haftungsausschluß

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes, insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen und Beschreibungen, sind möglich und begründen keinen Mangel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

8. Haftung und Pflichten des Mieters

8.1. Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten und gemeldeten Personenanzahl bei der Buchung bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegungen besteht das Recht, unangemeldete Personen abzuweisen. Ein Austausch der Gäste ist dem Vermieter im Vorfeld zu melden genehmigen zu lassen.

8.2 Dem Mieter sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung der Schlüssel für die Ferienwohnung auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

8.3. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Sollte dies nicht geschehen, können im Nachhinein keine Ansprüche oder Mietminderungen geltend gemacht werden.

8.4. Der Mieter verpflichtet sich, während des Aufenthalts jederzeit Handwerker oder Dienstleister für Instandsetzungsarbeiten von Mängeln, bzw. gemeldeten Mängeln und Defekten in die gebuchte Ferienwohnung während des Aufenthalts zu lassen. Im Notfall auch an nicht tagesüblichen Zeiten.

8.5. Die Ferienwohnung, einschließlich der Möbel und sonstigen darin befindlichen Gegenständen, ist schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der anmeldende Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände in der Ferienwohnung durch ihn oder ihn begleitende Personen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.

8.6. Am Abreisetag ist das Mietobjekt besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, abwaschen, Geschirrspüler ausräumen) zu übergeben. Entstandene Kosten für notwendige Aufräumarbeiten nach Abreise werden gesondert in Rechnung gestellt.

8.7. Der Mieter und dessen mitreisende Personen verpflichten sich die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten.

 

9. Haftung

9.1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis bemühen die Störung oder den Mangel schnellstmöglich zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9.2 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; diese gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

9.3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mietert empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

9.4 Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

9.5 Für Unfälle in den Ferienwohnungen oder auf dem Gelände übernimmt der Vermieter keine Haftung. Mieter haften für ihre Kinder und Tiere. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Beeinträchtigungen oder Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind.

9.6 Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden.

9.7 Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, das wirtschaftlich Gewollte erreicht und rechtlich Bestand hat.